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Platzregeln

Liebe Mitglieder, liebe Gäste,

unter folgendem Link finden Sie die aktuellen Regeln des DGV und LGV.

Hardcard LGV Rheinland-Pfalz

Turnierbedingungen DGV

Ligastatut DGV

Hardcard DGV

DGV Satzung

Ergänzend zur DGV/LGV Hardcard gelten folgende Platzregeln für den GC Wiesensee

I. Aus (Regel 18.2) Die Grenzen des „Aus“ sind durch weiße Pfosten und/oder weiße Linien gekennzeichnet. Sofern weiße Linien die Platzgrenze kennzeichnen, haben diese Vorrang.

II. Penalty Areas (Regel 17) Alle Bereiche, die durch rote oder gelbe Pfähle (und/ oder rote und gelbe Linien) gekennzeichnet sind.

III. Erleichterung „bewegliche Hemmnisse“ (Regel 15.2a) Der Spieler darf ein bewegliches Hemmnis überall auf dem Platz straflos entfernen. Beispielsweise: -Entfernungsmarkierungen am Fairwayrand -Richtungspfosten Bahn 5 und 9 -Alle zu Absperrzwecken eingesetzte Pflöcke, Ketten und Seile -Abschlagsmarkierungen dürfen nicht verändert werden

IV. Ungewöhnliche Platzverhältnisse (UPV) einschließlich „unbewegliche Hemmnisse“ (Regel 16.1) Straflose Erleichterung ist zulässig bei - Beeinträchtigung durch Tierlöcher (Erleichterung wird nicht gewährt, wenn lediglich die Standposition durch ein Tierloch behindert ist). - Boden in Ausbesserung (dies ist durch blaue Pfähle und/oder weiße Einkreisungen gekennzeichnet). - Unbewegliche Hemmnisse - Zeitweiligem Wasser Es muss Erleichterung in Anspruch genommen werden bei - Hinweistafeln an den Abschlägen - Anpflanzungen mit Stützen, Stammschutz, Rindenmulch Es darf Erleichterung in Anspruch genommen werden bei - Allen künstlich befestigten Wegen im Gelände - An den Fahnenmasten zwischen Bahn 1/2 und an Bahn 6

V. Spielverbotszone (Regel 2.4) Die Spielverbotszone ist gekennzeichnet durch rote Pfähle mit grünen Köpfen. Das Spielen daraus ist verboten. Für Spielverbotszonen gilt ein generelles Betretungsverbot. Ein Spieler muss Erleichterung mit Strafschlag nach einer anwendbaren Regel (16, 17, oder 18) in Anspruch nehmen. Strafe für Verstoß gegen Regel 2.4: Disqualifikation  

VI. Aussetzung des Spiels wegen Gefahr (Regel 5.7b) Signale für Spielunterbrechung (mit Sirene): - Sofortige Spielunterbrechung des Spiels (Gefahr): Ein langer Signalton - Normale Unterbrechung des Spiels: Wiederholt 3 kurze Töne - Wiederaufnahme des Spiels: Wiederholt 2 kurze Töne - Spielabbruch: 3 lange Töne Strafe für Verstoß gegen Regel 5.7b: Disqualifikation Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so sind auch alle Übungsflächen gesperrt. Strafe bei Verstoß: Disqualifikation Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des Spielers.

VII. Bestandteile des Platzes (Regel 8.1a) Steinhaufen und Findlinge sind integrierter Bestandteil des Platzes und keine Hemmnisse.

VIII. Strafe für Verstoß gegen Platzregel (Regel 1.3c) Sofern die Golfregeln keine anderen Strafen vorsehen, gilt: Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel: Grundstrafe

IX. Richtlinien zum zügigen Spiel (Regel 5.6b) Es gelten die Regelungen der LGV Hardcard Höchstspielzeit für 9 Löcher und nach 18 Löchern: Zweiball: 1 Stunde 45 Minuten / 3 Stunden 30 Minuten Dreiball: 2 Stunden / 4 Stunden Vierball: 2 Stunden 15 Minuten / 4 Stunden 30 Minuten

X. Markierungen Entfernungsmarkierungen:
Gemessen jeweils Mitte Grün. Pfosten silber oben schwarz: 100 Meter Pfosten silber oben rot: 150 Meter Pfosten silber oben gelb: 200 Meter Die eingelassenen Entfernungsmarkierungen in der Mitte des Fairways sind jeweils gemessen bis Anfang Grün.

XI. Verhaltensrichtlinien (Regel 1.2a) Von allen Spielern wird erwartet, entsprechend des „Spirit of the Game“ zu spielen, das heißt, aufrichtig zu handeln – zum Beispiel, indem sie die Regeln befolgen, alle Strafen anwenden und in allen Aspekten des Spiels ehrlich sind. Rücksicht auf andere zu nehmen – zum Beispiel, indem sie zügig spielen, auf die Sicherheit anderer Personen achten und das Spiel anderer nicht stören. Den Golfplatz zu schonen – zum Beispiel, indem sie Divots zurücklegen und festtreten, Bunker einebnen, Pitchmarken ausbessern und den Golfplatz nicht unnötig beschädigen. Strafe bei Verstoß: Disqualifikation

XII. Verhaltensvorschriften (Regel 1.2b) Ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird. Beispiele zu Fehlverhalten und schwerwiegendem Fehlverhalten sind nicht abschließend HIER abrufbar.